Psychische Belastung bei der Arbeit – was heißt das genau? Und was sind typische Belastungsfaktoren? Wie lassen sich unsere konkreten Belastungsfaktoren ermitteln? Dafür gibt es verschiedene Instrumente und Verfahren. Gerne unterstützen wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.
Zum Hintergrund: Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist für jedes Unternehmen eine arbeitsschutzrechtliche Pflicht. Das fordert das Arbeitsschutzrecht explizit seit 2013 (vgl. §5 ArbSchG, Ziffer 6). Psychische Erkrankungen sind heute Ursache für eine Vielzahl von Krankschreibungen. Nach einem kontinuierlichen Anstieg über viele Jahre beträgt der Anteil an psychischen Diagnosen an allen Arbeitsunfähigkeitstagen rund 17% (DAK, 2017). Die Auswirkungen psychischer Belastungen bei der Arbeit sind zunehmend in den Fokus gerückt.
Die psychischen Belastungen können auf verschiedenen Wegen ermittelt werden: durch eine Befragung, durch Workshops und/oder Beobachtungsinterviews.
Das gewählte Vorgehen orientiert sich immer an Ihren individuellen betrieblichen Bedürfnissen und Zielen. Die Begleitung erfolgt von der Planung, über die Analyse bis hin zur Evaluation. Die Ressourcen werden mit aufgenommen.
Die dargestellten Prozessschritte sind bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zu planen und umzusetzen.
Durch die Mitwirkung der Belegschaft am Prozess werden Gefährdungen erkannt. Es können gezielt Schritte eingeleitet werden, die auch akzeptiert und getragen werden. Es gibt gute Chancen, sichtbare und auch akzeptierte Veränderungen herbeizuführen.